Versicherungsberatung ist...

..unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen, ohne Verkauf oder Vermittlung.
Die Versicherungsberatung ist neutral, weil kein finanzielles Interesse besteht, Ihnen eine Versicherung zu verkaufen oder zu vermitteln. Sie vergüten die Beratung mit einem Honorar, wie beim Rechtsanwalt oder Steuerberater. Und zwar unabhängig davon, ob Sie sich für einen Vertragsabschluß entschieden haben. Nur so kann eine wirklich neutrale Beratung durchgeführt werden. Der Versicherungsberater ist darüber hinaus unabhängig, weil er keine vertragliche Bindung an ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsvermittler eingehen darf.
..für gewerbliche und industrielle Unternehmen sowie Privatverbraucher
Nur sehr große Unternehmen sind wirtschaftlich in der Lage, den erforderlichen Versicherungssachverstand im Hause aufzubauen und vorzuhalten. Die allermeisten Unternehmen sind deshalb auf externe Spezialisten angewiesen. Die Versicherungsberatung ist deshalb als quasi "ausgelagerte Versicherungsabteilung" während einer einmaligen Beratung oder auch auf Dauer zu verstehen.
Unternehmen wie Privatpersonen benötigen neutralen Rat, wie finanzielle Risiken vermindert werden können. Das Vermindern von finanziellen Risiken muss nicht immer über Versicherungen geschehen. Eigene Vorsorge oder Organisation führen häufig zu einer nicht unerheblichen Verminderung finanzieller Risiken. Erst wenn hier alle Potentiale ausgeschöpft sind, sollte überhaupt geprüft werden, was zu versichern ist. Während einer Versicherungsberatung hilft der Versicherungsberater also nicht nur, den optimalen Versicherungsschutz zu besorgen, sondern klärt zuerst darüber auf, wie die Kosten für Versicherungen vermieden werden können.
..zuständig für die Prüfung, Vereinbarung und Änderung von Versicherungsverträgen
dazu gehört:
  • die Analyse der spezifischen Risiken (Risikoanalyse),
  • das Durchsehen und Prüfen der vorhandenen Versicherungen,
  • das Zusammenstellen der bestmöglichen Versicherungskonzepte auf den individuellen Versorgungsbedarf, Schließen von Versorgungslücken, Vermeiden von Doppelversicherungen,
  • das Führen von Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen über Bedingungen und Beiträge,
  • Unterstützung bei der Korrespondenz mit Versicherern, wie z.B. bei Kündigungen, Vertragsumstellungen etc.,
..Beratung und Vertretung im Schadenfall
Viele Verbraucher stehen im Schadenfall vor der Fragen, wie sie ihre Ansprüche richtig durchsetzen. Nach der Abrechnung bleibt die Frage, ob vom Versicherungsunternehmen richtig abgerechnet wurde. Hier hilft der Versicherungsberater, indem er von Beginn an die Schadenregulierung für seinen Mandanten begleitet und die Interessen gegenüber dem Versicherungsunternehmen vertritt. Ähnlich wie ein Rechtsanwalt, nur dass der Versicherungsberater sich überwiegend mit dem Versicherungsrecht befasst. Der Versicherungsberater darf seinen Mandanten außergerichtlich vertreten; für die gerichtliche Auseinandersetzung kennt er in aller Regel geeignete Rechtsanwälte, die auf das Versicherungsrecht spezialisiert sind.
..finanziell tragbar
weil die Vergütung des Versicherungsberaters im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. Anders als bei den Versicherungsvermittlern und -maklern, die ihre Provision unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand in der Regel jährlich erhalten, fällt das Honorar für die Versicherungsberatung immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater tatsächlich tätig wird.
..vorteilhaft für private und gewerbliche Verbraucher
Weil die Informationen über notwendigen Versicherungsschutz nicht mehr von der Versicherungswirtschaft, sondern vom eigenen Berater kommt und die Versicherungskosten in der Regel erheblich gesenkt werden können.

Übrigens:

Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer die Zulassung im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes und nach umfangreicher Sachkundeprüfung vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erhalten hat.

Quelle: http://www.bvvb.de